Lokführer verzweifelt wegen Vertrag

Lokführer verzweifelt wegen Vertrag

Vor kurzem erreichte unsere Redaktion von Der Eisenbahner eine anonyme Nachricht eines Lokführers, der seine aktuelle berufliche Situation schilderte. Seine Geschichte wirft Fragen über die Praxis der Ausbildungsfinanzierung und Arbeitsverträge in der Bahnbranche auf.

 

Hier ist die Nachricht von dem anonymen Lokführer:

 

Hallo liebes Eisenbahner-Team,

ich bin seit anderthalb Jahren als Lokführer tätig. Über die Arbeitsagentur konnte ich eine Qualifizierung machen, die mir diesen Beruf ermöglichte. Während der 12 monatigen Qualifizierung bekam ich etwa 2.500 € Grundgehalt monatlich. Allerdings mussten wir gegen Ende der Ausbildung einen Vertrag unterschreiben, der uns verpflichtet, weiterhin bei dem Unternehmen als Leihlokführer zu arbeiten, das uns die Ausbildung ermöglicht hat. Andernfalls müssten wir die Kosten der Ausbildung zurückzahlen.

 

Ich dachte zunächst, das wäre der normale Ablauf.

 

 

Doch jetzt, nach der Ausbildung, verdiene ich als ausgelernter (Leih)Lokführer gerade mal ca. 2.700 € Grundgehalt pro Monat. Das liegt deutlich unter dem, was Kollegen in anderen Unternehmen bekommen. Ich fühle mich, als wäre ich an dieses Unternehmen gebunden, da ich mir die Rückzahlung der Ausbildungsgebühr nicht leisten kann. Die einzige Möglichkeit, die ich hätte, wäre, von einem anderen Eisenbahnverkehrsunternehmen „abgekauft“ zu werden, aber das ist leichter gesagt als getan.

 

Vertragsauszug-Rückzahlung
Vertragsauszug-Rückzahlung

 

Jetzt stehe ich vor der Frage: Ist das überhaupt rechtens? Warum muss ich als jemand von der Arbeitsagentur die Kosten tragen, obwohl die Arbeitsagentur die Ausbildung bereits bezahlt hat? Ich liebe den Beruf, aber unter diesen Bedingungen fühle ich mich gefangen und ausgebeutet.

 

Vertragsbindung und niedriger Lohn

Nach dieser Schilderung wird klar, dass es hier um mehr geht als nur um einen niedrigen Lohn. Der Lokführer fühlt sich durch die vertraglichen Bedingungen in eine berufliche Zwangslage gedrängt. Ein Wechsel zu einem anderen Unternehmen scheint fast unmöglich, da die Kosten der Ausbildung als Druckmittel eingesetzt werden.

 

Vertragsauszug-Arbeitsagentur

 

 

Rechtmäßigkeit der Praxis

Die Situation wirft die Frage auf, ob es rechtlich zulässig ist, dass ein Unternehmen die Kosten einer bereits von der Arbeitsagentur finanzierten Ausbildung auf den Arbeitnehmer abwälzt. Ist es gängige Praxis, dass erfolgreiche Absolventen doppelt belastet werden? Und nutzen Unternehmen solche Vertragsklauseln, um Arbeitnehmer zu binden und niedrigere Löhne zu zahlen?

 

Vertragsauszug-ArbeitsvertragArbeitsvertrag

Die nächsten Schritte

Die Redaktion von Der Eisenbahner wird dieser Sache nachgehen.

 

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